Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) schreibt vor, dass alle Omnibusfahrer/-innen und LKW-Fahrer/-innen für gewerbliche Güterbeförderung zusätzlich zum Führerschein besondere tätigkeitsbezogene Kenntnisse und Fähigkeiten nachweisen müssen.
Diese Kenntnisse und Fähigkeiten werden in speziellen Schulungen vermittelt.