Die Anforderungen

Wer seine Fahrerlaubnis nach den festgesetzten Fristen erworben hat (Omnibusfahrer/-innen seit 10.09.2008, LKW-Fahrer/-innen seit 10.09.2009) muss die Grundqualifikation nach dem BKrFQG nachweisen durch:

  • Abschluss einer Berufsausbildung in den Ausbildungsberufen „Berufskraftfahrer/-in“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“. Ebenso gültig ist die Ausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung von Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.
  • Absolvieren einer theoretischen und praktischen Prüfung bei einer IHK mit Erfolg.

Was passiert bei Missachtung? 

Für beide, Fahrer und Unternehmer, die eine Fahrt ohne entsprechende Qualifikation absolvieren, anordnen oder zulassen, droht die Verhängung eines Bußgeldes.

Nähere Infos hierzu siehe Bußgeldkatalog.