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Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) schreibt vor, dass alle Omnibusfahrer/-innen und LKW-Fahrer/-innen für gewerbliche Güterbeförderung zusätzlich zum Führerschein besondere tätigkeitsbezogene Kenntnisse und Fähigkeiten nachweisen müssen.

Diese Kenntnisse und Fähigkeiten werden in speziellen Schulungen vermittelt.

Näheres über unsere Schulungsangebote erfahren Sie hier.

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