Die Anforderungen
Das BKrFQG schreibt vor, dass die erste Weiterbildung 5 Jahre nach dem Erwerb der Grundqualifikation oder der beschleunigten Grundqualifikation vorzuweisen ist.
Der Zeitaufwand - 35 Unterrichtsstunden verteilt auf 5 Unterrichtseinheiten (Modul 1 bis 5 siehe hier)
- eine Prüfung ist nicht zu abzulegen
Um die Weiterbildung mit der Gültigkeit des Führerscheins zu synchronisieren, können Busfahrer/-innen bis September 2015 und Lkw-Fahrer/-innen bis September 2016 ihrer Weiterbildungspflicht nachkommen. Dies setzt die Gültigkeit der Fahrerlaubnis bis zu diesen Terminen voraus.
Frühzeitige Planung spart Ärger Es ist ratsam und sinnvoll die Module so zu absolvieren, dass sie gleichmäßig über die 5 Jahre verteilt sind. Das verteilt die Kosten gleichmäßig über einen längeren Zeitraum und vermeidet so geballte Ausgaben für Fahrer/innen oder Unternehmer.
Darüber hinaus verringert sich die Gefahr, dass zum Fristende hin die Weiterbildungsplätze wegen Überbelegung blockiert sind.